Serie Filmdownloads IX: Aufbereitung der Inhalte und Rechte der Kunden.

Die Werbe- und Verkaufsformen des Kinos und der DVD sind klar umrissen und die Filmindustrie kann dabei auf jahrelange Erfahungswerte zurückgreifen. Anders sieht es bei Filmdownloads aus. Entsprechende Angebote gibt es erst seit relativ kurzer Zeit und auch der gesamte Ecommerce ist, gemessen am Film, recht jung. Umso wichtiger ist es Kunden, die Neuland betreten, nicht sofort durch umständliche Technik und schlechte Darbietung der Filme wieder zu verschrecken.

Aufbereitung der Inhalte und Aufmachung des Shops

Damit Filme im Downloadstore angeboten werden können, müssen diese zuerst in das gewünschte digitale Format konvertiert werden. Nur so kann eine Auslieferung der Videos stattfinden. Des Weiteren ist eine redaktionelle Aufbereitung der Filme notwendig. Diese umfasst mindestens das Einbinden eines Filmplakats, Erfassen der Daten, wie Erstellungsjahr, Regisseur, usw. und Schreiben einer Kurzzusammenfassung des Films. Trailer oder Stillfotografien sowie Hinweise auf Filmkritiken oder Ratings werten das Kauferlebnis auf und geben dem Kunden zusätzliche Anhaltspunkte.
Damit die Benutzer leichten Zugriff auf die Filme haben, sollte sowohl eine leistungsfähige Suche als auch die Möglichkeit die Inhalte nach Kategorien wie Genre, Regisseur, Schauspieler und Jahr zu durchstöbern zur Verfügung stehen. Wichtige Anhaltspunkte liefern meist auch Hinweise auf verwandte Filme und das Kaufverhalten anderer Nutzer. Die grafische Schnittstelle sollte auch Impulskäufe ermöglichen und die dazu nötigen Anreize bieten.

Ein wichtiger Punkt bei Internetanwendungen ist, dass der Kunde vertrauen in die Seite hat. Nur dann ist er auch bereit persönliche Daten preiszugeben und Transaktionen zu tätigen. Deshalb müssen die Verwaltung, Rechnungsstellung sowie Zahlungsvorgänge z.B. per
Verschlüsselung gesondert gesichert werden oder über zuverlässige Partner abgewickelt werden.

Eingeräumte Rechte der Kunden

Ein elementares Merkmal des Downloadstores ist, dass die heruntergeladenen Filme dem Kunden unbeschränkt zur Verfügung stehen. Anders als bei Video on Demand Angeboten kann der Kunde seinen Film beliebig oft und beliebig lang abspielen. Bei den Musikdownloads ist es das Angebot mit den geringsten Nutzereinschränkungen, das die größte Akzeptanz bei den Nutzern erfährt.1

Deshalb sollte trotz Restriktionen dem Kunden eine flexible Nutzung möglich sein und bedacht werden, dass die Nutzer meist nicht nur die Filmdatei auf dem Computer speichern wollen, sondern sie z.B. auf mobile Endgeräte, wie den iPod oder die Playstation Portable übertragen wollen. Gerade solche Geräte können sich als Zugpferd für einen Downloadstore entwickeln. Deshalb sollten entsprechende Möglichkeiten entweder in Form speziell zugeschnittener Downloads oder in Form einer Aufbereitungsmöglichkeit der Filme durch den Nutzer gewährleistet sein. Ähnliches gilt für die Übertragung der Filme auf DVD oder CD. Durch das Übertragen der Filme auf diese Datenträger können die Filme meist auf handelsüblichen DVD-Playern betrachtet werden, was einen zusätzlichen Kaufanreiz liefert. Allerdings muss bei allen angesprochenen Nutzungsrechten gewährleistet werden, dass unrechtmäßige Vervielfältigungen oder ein Einstellen in Tauschbörsen verhindert wird. Dies wäre z.B. über ein digitales Wasserzeichen im Zusammenspiel mit der Aufklärung der Kunden über die Folgen einer unrechtmäßigen Verbreitung, die in diesem Fall immer zum Ausgangspunkt zurückverfolgt werden kann, möglich.

1 Vgl. PricewaterhouseCooper: (2004), S. 3f.

Neben der Angebotsgestaltung und einer konsumentenfreundlichen Rechtevergabe kann sich ein Filmdownloadangebot natürlich auch durch exklusive Angebote und Inhalte sowie durch die Preisgestaltung im Markt positionieren. Diese Möglichkeiten werden in der nächsten Folge behandelt.


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