Als Konsequenz sehen die Kölner Richter nur eine letzte Möglichkeit zur Verhinderung wiederholter Urheberrechtsverletzungen: Download-Hoster müssen manuell einschlägige Linklisten, auf denen die Download-Links veröffentlicht werden, nach Rechtsverlet
Der Richter machte laut Rapidshare deutlich, dass die GEMA es versäumt habe, die Maßnahmen zu nennen, mit denen Rapidshare Rechtsverletzungen verhindern könne. "Wie das Gericht bestätigte, ergreifen wir weitreichende Maßnahmen, um das geistige Eigent