Vergütungssätze Video on Demand / Video zu Informations- und Präsentationszwecken
Das Landgericht Köln habe dem Betreiber der Videoplattform VideoTube per einstweiliger Verfügung untersagt, Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizenziert zu nutzen, teilte die Verwertungsgesellschaft heute mit. Zahlreiche Videos seien mit Werken aus dem GE
Bei den Rechten, die die GEMA vergeben kann, sind wir uns mit YouTube einig", zitiert der Bericht GEMA-Syndikus Alexander Wolf. Es seien nur noch Fragen der so genannten Synchronisationsrechte bei Verknüpfung von Bild und Ton offen.