Serie Filmdownloads X: Exklusivität, Preisgestaltung und Produzenten.

Der Downloadstore steht, die Inhalte sind eingepflegt und die Rechte der Kunden wurden durchgeboxt , trotzdem fehlen noch einige Faktoren um das Angebot erfolgreich zu machen. Wichtige Elemente sind die Exklusivität (auch wenn diese schwer zu erreichen sein wird) und der Preis aber auch das Auftreten gegenüber den Rechtinhabern ist von entscheidender Bedeutung.

Exklusivität des Downloadstores

Durch eine Exklusivität der Inhalte kann sich der Downloadstore Umsatz sowie Nutzerschichten sichern. Dabei handelt es sich primär um die Exklusivität des Onlinevertriebs und die Exklusivität der eingeräumten Rechte des Kunden, die entsprechend flexibel sind. Eine weitere Exklusivität ist durch die Aufgabe der dogmatischen Zeitfenster bei der Verwertung zu erreichen. Hierbei wird die klassische Verwertungskette aufgebrochen und der Film z.B. bereits zum Kinostart als Download angeboten.1 Das Fehlen eines solchen Angebots dient besonders Benutzern illegaler Tauschbörsen als Antrieb, da sie Filme zeitnah besitzen wollen.2 Dabei ist natürlich zu überlegen, ob nicht der zeitnahe Download stärkeren Restriktionen unterliegen muss als ein normaler Download aus der Zeitfensterverwertung. Ein mögliches Modell wäre, dass der zeitnahe Download einem strengen Digital Rights Management unterliegt, das z.B. nur das Abspielen auf einem Computer erlaubt. Mit fortschreitender Verwertung werden die Restriktionen für den Film gelockert und Kunden, welche die restriktive Version erworben haben, erhalten Optionen auf spätere laxere Versionen.

Preisgestaltung

Das untere Ende der Preisspanne für Filmdownloads wird durch die Video on Demand Angebote vorgegeben, das obere Ende durch den DVD Verkauf. Der Kunde erhält durch den Download einen entscheidenden Mehrwert gegenüber einer Video on Demand Version, der entsprechend vergütet werden muss. Dagegen kann ein Filmdownload in der Wertigkeit keiner DVD mit Zusatzfeatures, Booklet sowie Hüllendesign das Wasser reichen und muss durch einen entsprechend niedrigeren Preis den Kunden überzeugen. Einzig bei den angesprochenen zeitnahen Downloads gibt es keine Konkurrenz durch alternative Angebote und somit weitaus flexiblere Möglichkeiten der Preisgestaltung. In Zahlen ergibt sich somit eine Spanne von vier bis fünfzehn Euro pro Download. Für exklusive zeitnahe Downloads sind bis zu zwanzig Euro denkbar. Dabei können die Preise individuell mit den Produzenten ausgehandelt werden und sich auch an Größen wie dem Erfolg im Kino orientieren.3

Positionierung auf dem Produzentenmarkt

Neben dem Kundenmarkt muss sich der Downloadstore auch auf dem Anbietermarkt für Inhalte positionieren. Dabei wird unterschieden zwischen Anbietern, die einen Downloadstore als Erweiterung bestehender Tätigkeiten ansehen, sog. Herausgebern und Anbietern, die aufgrund der vorhandenen Infrastruktur Downloads anbieten, den Dienste-Anbietern. 4 Je nach Gruppe gestalten sich die Verhandlungen mit den Produzenten unterschiedlich schwer, da z.B. die Dienste-Anbieter neu auf dem Markt sind.

Beide Anbietergruppen müssen jedoch auf die Bedürfnisse der Produzenten eingehen um sich auf dem Anbietermarkt zu positionieren. Zum einen müssen sie die Vergütung der Anspruchsberechtigten garantieren können. Trotzdem sollte bei der Vergütung der Rechteinhaber auf pauschale Vergütungen sowie Garantiezahlungen verzichtet werden und vielmehr eine Verteilung der Einnahmen auf Betreiber und Rechteinhaber nach den Vergütungsmodellen des Kinos oder der DVD-Labels zurückgegriffen werden. Gerade hohe Garantiezahlungen wurden den frühen Video on Demand Diensten in Amerika zum Verhängnis, da diese nicht refinanzierbar waren.5

Zum anderen müssen die Inhalte der Anbieter und deren Interessen geschützt werden. Dazu gehören unter Umständen territoriale Einschränkungen bei der Nutzung des Downloadangebots, Schutz der Filmdateien auf dem Internetserver und bei der Übertragung durch Verschlüsselung und Schutz der Filmdateien vor illegaler Vervielfältigung durch ein Digital Rights Management oder ein Wasserzeichen.

Ein Vorteil für den Downloadstore kann sich vor allem aus einer einfachen Integration neuer Inhalte ergeben, indem hierzu klare Abläufe und Serviceangebote mit den Rechteinhabern vereinbart werden.
Als letztes muss der Betreiber den Anbietern von Inhalten glaubhaft vermitteln können, dass sein Downloadstore eine ernstzunehmende Einnahmequelle für sie darstellt und er genügend Marketing und Werbeaufwand betreibt um die angebotenen Filme zu verkaufen. Dabei helfen dem Betreiber natürlich vor allem neue Werbeformen, wie Viral Marketing, die mit dem Internet eng verknüpft sind.

1 Vgl. Department for Culture, Media and Sport, Creative Industries Division: (2002), S. 67. Sowie: Guillou, Bernard: (2004), S. 40.

2 Vgl. Deloitte Development LLC: (2004), S. 22.

3 Vgl. Guillou, Bernard: (2004), S. 23.

4 Vgl. ebd. S. 20.

5 Vgl. Guillou, Bernard: (2004), S. 21.

Die nächste Folge der Serie begibt sich weg von den Inhalten und Rechten hin zur Bedienung des Shops. Dabei werden die Ansätze der Applikation und der webbasierten Lösung diskutiert.


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